KOSTEN UND GEBÜHREN - B.Sc. Abschluss Psychologie Honours ‐ UCM
ANMELDEGEBÜHREN
STUDIENGEBÜHR/JAHR
RÜCKZAHLUNG GEBÜHREN UND STUDIENGEBÜHR
Die Studierenden haben nur dann ein Recht auf Rückerstattung der Gebühren und Studiengebühren, wenn der Kurs nicht abgehalten wird. Die Studierenden haben des Weiteren keinen Anspruch auf Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt des Verlusts des Teilnahmerechts am Studiengang bezahlten Gebühren und Studiengebühren, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
a) freiwilliger Rücktritt vom Studiengang aus einem beliebigen Grund; die Rücktrittserklärung muss bis zum 5. Tag des ersten Monats jedes Semesters beim Sekretariat eingereicht werden.
b) Verwirkung durch ungerechtfertigte Abwesenheit, die von der Leitung als schwerwiegend angesehen wird, oder durch Untätigkeit;
c) Ausschluss aus disziplinarischen und/oder administrativen Gründen in Übereinstimmung mit diesem Anmeldeformular und der Studienordnung.
Die Studierenden müssen die Studiengebühr für das laufende Semester auch dann in voller Höhe entrichten, wenn das Recht zur Teilnahme und zum Besuch des Kurses aus einem der oben genannten Gründe verloren geht.
ZAHLUNGSVERZUG
Ein Zahlungsverzug der Raten der Studiengebühren und/oder anderer Gebühren von bis zu dreissig Tagen führt zu einem Verzugszins in Höhe von 8 % (ACHT Prozent) des jeweiligen Betrags. Ein Zahlungsverzug über den dreissigsten Tag hinaus führt zum Ausschluss vom theoretischen und praktischen Unterricht sowie von Praktika und zieht die Nichtzulassung zu den Prüfungen nach sich, ohne dass die Studierenden das Recht haben, den bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Betrag einzufordern.
ÜBERSCHREITEN DER STUDIENDAUER
Wird die für den Abschluss des Studiengangs erforderliche Anzahl von 180 ECTS-Punkten während der ordentlichen Studiendauer (3 Jahre) nicht erreicht, müssen sich die betroffenen Studierenden nach Zahlung der entsprechenden Semesterrate(n) in das/die nächste(n) Semester einschreiben, bis die erforderlichen Credits erreicht sind.
KOSTEN UND GEBÜHREN - B.Sc. Abschluss Physiotherapie ‐ SEMMELWEIS
KOSTEN UND GEBÜHREN
RÜCKZAHLUNG GEBÜHREN UND STUDIENGEBÜHR
Die Studierenden haben nur dann ein Recht auf Rückerstattung der Gebühren und Studiengebühren, wenn der Kurs nicht abgehalten wird. Die Studierenden haben des Weiteren keinen Anspruch auf Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt des Verlusts des Teilnahmerechts am Studiengang bezahlten Gebühren und Studiengebühren, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
a) freiwilliger Rücktritt vom Studiengang aus einem beliebigen Grund; die Rücktrittserklärung muss bis zum 5. Tag des ersten Monats jedes Semesters beim Sekretariat eingereicht werden.
b) Verwirkung durch ungerechtfertigte Abwesenheit, die von der Leitung als schwerwiegend angesehen wird, oder durch Untätigkeit;
c) Ausschluss aus disziplinarischen und/oder administrativen Gründen in Übereinstimmung mit diesem Anmeldeformular und der Studienordnung.
Die Studierenden müssen die Studiengebühr für das laufende Semester auch dann in voller Höhe entrichten, wenn das Recht zurTeilnahme und zum Besuch des Kurses aus einem der oben genannten Gründe verloren geht.
ZAHLUNGSVERZUG
Ein Zahlungsverzug der Raten der Studiengebühren und/oder anderer Gebühren von bis zu dreissig Tagen führt zu einem Verzugszins in Höhe von 8 % (ACHT Prozent) des jeweiligen Betrags. Ein Zahlungsverzug über den dreissigsten Tag hinaus führt zum Ausschluss vom theoretischen und praktischen Unterricht sowie von Praktika, ohne dass die Studierenden das Recht haben, den bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Betrag einzufordern.
ÜBERSCHREITEN DER STUDIENDAUER
Studierende, die die erforderlichen Credits am Ende der vier Jahre ihrer Ausbildungszeit nicht erreicht haben, müssen ihr Studium so weit verlängern, bis sie in der Lagesind, alle erforderlic hen Credits zu erwerben. Hierfür müssen sie sich im folgenden / in den folgenden Semester(n) einschreiben. Für diese Einschreibung sind 50 % der Semestergebühren, das heisst CHF 3000 (dreitausend), zu entrichten. Studierende, die die Abschlussprüfung oder die Abschlussarbeit nicht bestanden haben, müssen sich im kommenden Durchlauf erneut anmelden, vorbehaltlich der Zahlung der reduzierten Prüfungsgebühr von 50 %, das heisst CHF 2625 (CHF 5250 : 2). Diejenigen jedoch, die das gesamte Kursjahr wiederholen müssen, sind verpflichtet, sich gegen Zahlung der vollen Jahresgebühr für das neue Jahr einzuschreiben.
RETTA E TASSE - B.Sc. Abschluss Zahnheilkunde ‐ UCM
ANMELDEGEBÜHREN
RÜCKZAHLUNG GEBÜHREN UND STUDIENGEBÜHR
Die Studierenden haben nur dann ein Recht auf Rückerstattung der Gebühren und Studiengebühren, wenn der Kurs nicht abgehalten wird.
Die Studierenden haben des Weiteren keinen Anspruch auf Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt des Verlusts des Teilnahmerechts am Studiengang bezahlten Gebühren und Studiengebühren, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
a) freiwilliger Rücktritt vom Studiengang aus einem beliebigen Grund; die Rücktrittserklärung muss bis zum 5. Tag des ersten Monats jedes Semesters beim Sekretariat eingereicht werden.
b) Verwirkung durch ungerechtfertigte Abwesenheit, die von der Leitung als schwerwiegend angesehen wird, oder durch Untätigkeit;
c) Ausschluss aus disziplinarischen und/oder administrativen Gründen in Übereinstimmung mit diesem Anmeldeformular und der Studienordnung.
Die Studierenden müssen die Studiengebühr für das laufende Semester auch dann in voller Höhe entrichten, wenn das Recht zur Teilnahme und zum Besuch des Kurses aus einem der oben genannten Gründe verloren geht.
ZAHLUNGSVERZUG
Ein Zahlungsverzug der Raten der Studiengebühren und/oder anderer Gebühren von bis zu dreissig Tagen führt zu einem Verzugszins in Höhe von 8 % (ACHT Prozent) des jeweiligen Betrags. Ein Zahlungsverzug über den dreissigsten Tag hinaus führt zum Ausschluss vom theoretischen und praktischen Unterricht sowie von Praktika und zieht die Nichtzulassung zu den Prüfungen nach sich, ohne dass die Studierenden das Recht haben, den bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Betrag einzufordern.
ÜBERSCHREITEN DER STUDIENDAUER
Wird die für den Abschluss des Studiengangs erforderliche Anzahl von 300 ECTS-Punkten während der ordentlichen Studiendauer (5 Jahre) nicht erreicht, müssen sich die betroffenen Studierenden nach Zahlung der entsprechenden Semesterrate(n) in das/die nächste(n) Semester einschreiben, bis die erforderlichen Credits erreicht sind.
KOSTEN UND GEBÜHREN - B.Sc. Abschluss Physiotherapie Honours UCM – FRANZÖSISCH
KOSTEN UND GEBÜHREN
RÜCKZAHLUNG GEBÜHREN UND STUDIENGEBÜHR
Die Studierenden haben nur dann ein Recht auf Rückerstattung der Gebühren und Studiengebühren, wenn der Kurs nicht abgehalten wird. Die Studierenden haben des Weiteren keinen Anspruch auf Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt des Verlusts des Teilnahmerechts am Studiengang bezahlten Gebühren und Studiengebühren, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
a) freiwilliger Rücktritt vom Studiengang aus einem beliebigen Grund; die Rücktrittserklärung muss bis zum 5. Tag des ersten Monats jedes Semesters beim Sekretariat eingereicht werden.
b) Verwirkung durch ungerechtfertigte Abwesenheit, die von der Leitung als schwerwiegend angesehen wird, oder durch Untätigkeit;
c) Ausschluss aus disziplinarischen und/oder administrativen Gründen in Übereinstimmung mit diesem Anmeldeformular und der Studienordnung.
Die Studierenden müssen die Studiengebühr für das laufende Semester auch dann in voller Höhe entrichten, wenn das Recht zur Teilnahme und zum Besuch des Kurses aus einem der oben genannten Gründe verloren geht.
ZAHLUNGSVERZUG
Ein Zahlungsverzug der Raten der Studiengebühren und/oder anderer Gebühren von bis zu dreissig Tagen führt zu einem Verzugszins in Höhe von 8 % (ACHT Prozent) des jeweiligen Betrags. Ein Zahlungsverzug über den dreissigsten Tag hinaus führt zum Ausschluss vom theoretischen und praktischen Unterricht sowie von Praktika und zieht die Nichtzulassung zu den Prüfungen nach sich, ohne dass die Studierenden das Recht haben, den bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Betrag einzufordern.
ÜBERSCHREITEN DER STUDIENDAUER
Wird die für den Abschluss des Studiengangs erforderliche Anzahl von 240 ECTS-Punkten während der ordentlichen Studiendauer (4 Jahre) nicht erreicht, müssen sich die betroffenen Studierenden nach Zahlung der entsprechenden Semesterrate(n) in das/die nächste(n) Semester einschreiben, bis die erforderlichen Credits erreicht sind.